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Arbeitgeber

Aushangpflicht: Onlinelösungen möglich

Die Aushangpflicht ist lästig. Sie können Sie auch online erfüllen.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmern ein Dutzend Gesetze und Verordnungen zugänglich zu machen. Angesichts der Tatsache, dass die Behörden gern prüfen, ob Sie die neuesten Fassungen für Ihre Mitarbeiter verfügbar haben, sollten Sie diese Anforderung ernst nehmen. Müssen Sie sich Versäumnisse vorhalten lassen, drohen Ihnen Bußgelder bis 2,500 Euro. Allerdings müssen Sie längst nicht mehr das berühmte „Schwarze Brett“ nutzen. Die Aushangpflicht kann auch online erfüllt werden. Denn grundsätzlich können Sie der Pflicht auch im Internet nachkommen. Dazu müssen Sie alle geforderten Texte im Intranet verfügbar haben und sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter darauf Zugriff haben. Theoretisch können Mitarbeiter bei Verletzung der Aushangpflicht Schadensersatz geltend machen. Das gilt insbesondere dann, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Der Beweis, dass eine fehlende Informationen zu einem Unfall geführt hat, gelingt indes selten. Dennoch ist dies ein vermeidbares Risiko.

Fazit: Die Aushangpflicht existiert und ist ernst zu nehmen. Prüfen Sie darum regelmäßig, ob die Aushänge im Unternehmen up to date sind. Empfehlung: Stellen Sie Ihren Mitarbeitern alle erforderlichen Papier im Intranet bereit.

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