Azubis aus Drittstaaten anwerben
Auszubildende aus Nicht-EU-Länder können perspektivisch den Fachkräftemangel verringern. Lassen Sie sich nicht durch die bürokratischen Hürden abschrecken. Vermittlungsdienstleister helfen bei allen Prozessschritten. Wir sagen Ihnen, wie Sie einen adäquaten Partner finden und was Sie unbedingt im Blick haben sollten
Checkliste fürs Anwerben
Wer Azubis aus Drittländern anwerben will, muss einen professionellen Prozess aufsetzen. Es gibt viele Schritte, die Sie nicht nebenbei erledigen können. Im Einzelnen: Ausschreibung, Bewerbung der Stellen im Ausland, Filtern eingehender Bewerbungen, Bewerbungsgespräche, sprachliche/kulturelle Vorbereitung, Beantragung von Visum, Vorabzustimmung der Arbeitsagentur, Organisation der Anreise.
Nach der Ankunft in Deutschland sind ebenfalls noch Schritte zu gehen. Besonders wichtig ist die Anmeldung bei Stadt und Ausländerbehörde. Bei alle diesen Schritten können Sie Vermittlungsdienstleister unterstützen. Die bieten in der Regel verschiedene Pakete an. Eine Checkliste:
- Transparenz: Ihr Vermittlungspartner sollte allen Beteiligten alle mögliche Kosten von Beginn an transparent darlegen, schriftlich und in Erst- oder Amtssprache des Herkunftslandes bzw. in einer Sprache, die der Ausbildungssuchende beherrscht.
- Kein Bleibezwang: Der Vermittlungsvertrag sollte keine Klauseln enthalten, die ausländische Auszubildende verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen zu bleiben.
- Sprache: Sprachniveau B1 ist zumeist nicht ausreichend, um erfolgreich am Unterricht einer Berufsschule teilzunehmen. Planen Sie gemeinsam mit der Agentur den Spracherwerb bis B2-Niveau im Herkunftsland oder ausreichend Zeit für Sprachkurse in Deutschland ein. Ihr Betrieb erhält einen Nachweis in Form eines anerkannten Zertifikats (z.B. Goethe-Institut, Telc GmbH oder ÖSD in Österreich).
- Länderfokus: Fragen Sie einen Dienstleister seinem speziellem Länderfokus. Er sollte entsprechende Netzwerke vor Ort haben und sich mit den rechtlichen und strukturellen Gegebenheiten im Land auskennen.
- Zusatzservices: Hilft die Agentur z. B. auch bei der Wohnungssuche? Organisiert sie auch Abholung am Flughafen?
- Erreichbarkeit. Die Vermittlungsagentur muss für Sie und auch den einreisenden Azubi gut erreichbar sein (Standort in Deutschland, verlässliche Ansprechpersonen bei allen Fragen rund um Ankunft und Integration zeitnah unterstützen.
- Zertifizierung: Liegen Testate und Referenzen vor? Dann sollten Sie diese gegenchecken.„NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ und Goethe-Institut haben eine Checkliste „Vermittlungsagenturen zur Azubi-Rekrutierung aus Drittstaaten“ erarbeitet. Daran können Sie Sie sich bei der Auswahl eines Partners orientieren.
- Verbot: Es gilt ein Verbot der Anwerbung und Vermittlung in Gesundheits- und Pflegeberufe nach Deutschland aus aktuell 55 Ländern – die stehen auf der WHO-Liste (gilt auch für Vermittlung in Ausbildung).
Ein Blick auf die Kosten
Eine Vergütung nur für die reine Vermittlung darf bei im Inland ansässigen Dienstleistern nicht vom Ausbildungssuchenden verlangt werden (§ 297 SGB III). Neben Vermittlungsgebühren fallen Anwerbekosten an, z. B. für Sprachkurse, das Visumsverfahren oder die Einreise. Klären Sie, wer für diese Kosten aufkommt: angehende Azubis dürfen bei Beteiligungen „nicht unangemessen“ benachteiligt werden. Und: Anwerbekosten müssen nicht vom Azubi zurückgezahlt werden, falls der Zuwanderungsprozess oder die Berufsausbildung abgebrochen wird.
Dieser Dienstleistermarkt ist stark gewachsen. Für Unternehmen ist es schwierig zu erkennen, ob Vermittler seriös sind und nach Maßstäben einer fairen Rekrutierung im Ausland vorgehen. Wichtig sind qualitative und ethische Standards. Fragen Sie auch bei Ihrer IHK nach Unterstützung und weiteren Infos.
Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen
https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/
Checkliste
Agentur (Beispiel)
Acaluna
Auszubildende aus dem Ausland
einstellen - Acaluna
Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/beratung
Sozialgesetzbuch
Unvereinbarkeit von Leistungen (Vermittler, Arbeitssuchende)
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba037300.pdf
Sprachprüfungen
Telc GmbH (Deutschland)
telc Sprachprüfungen und Zertifikate 10+
Sprachen - telc
Homepage - OSD