Betriebliche Altersvorsorge ohne Reue
Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften bleiben erhalten, sofern die Zusage 3 Jahre bestand (bislang 5 Jahre).
Das Lebensalter, zu dem der Arbeitgeber frühestens verlassen werden darf, sinkt auf das 21. Lebensjahr (bislang 25 Jahre).
Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener und beim Arbeitgeber verbliebener Beschäftigter müssen gleich behandelt werden.
Abfindungs- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmer wurden erweitert.
Fazit: Bereiten Sie sich insbesondere auf den letzten Punkt vor. Schaffen Sie dafür ein standardisiertes Verfahren und ggf. regelmäßiges Reporting.