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Reform der betrieblichen Altersversorgung

Betriebsrenten: Grundsatzfragen ungelöst

Die geplanten Änderungen der betrieblichen Altersversorgung werden kaum zusätzliche Wirkung entfalten.
Die geplanten Änderungen zur betrieblichen Altersversorgung greifen zu kurz. Sie werden das Kernproblem nicht lösen, dass 40% der Beschäftigten keine bAV haben. Im Kern geht es um zwei Anreize: staatliche Zuschüsse für die Arbeitgeber und Haftungswegfall für Pensionszusagen. Neue staatliche Zuschüsse an die Arbeitsgeber. Im Gespräch sind bis zu 30% der Beiträge. Doch dann verbleiben immer noch 70% beim Unternehmen. Ob das ausreicht, mehr Begeisterung für Betriebszusagen zu wecken, ist mehr als ungewiss. Einen Zwang zur Pensionszusage gibt es nicht. Wegfall der Haftung für neue Pensionskassen durch den Arbeitgeber. Die Idee dahinter: Damit soll die tarifvertragliche Verankerung von Pensionskassen erleichtert werden. Doch dann haften die Arbeitnehmer für ihre Altersvorsorge. Über allem hängt damit das Damoklesschwert der Pleite einer Kasse. Wer zahlt dann – der Steuerzahler? Für die bestehenden Pensionszusagen bleibt es beim unrealistischen Rückstellungszinsfuß von 6%. Daher werden die Deckungslücken immer größer. Und es werden Gewinne besteuert, die besser in der Altersversorgung aufgehoben wären. Mit einer Senkung hätte die Regierung tatsächlich die Bereitschaft zu mehr Pensionszusagen erhöhen können.  

Fazit: Eine Reform, die für die Altersversorgung auf breiter Front wenig bringen wird.

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