Betrunken – aber versichert
Auch Stürze unter Alkoholeinfluss können bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden.
Auch wenn Sie nach einer Tagung betrunken in Ihrem Hotel auf dem Weg zum Zimmer stürzen, sind Sie gesetzlich unfallversichert (Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 28.5.2014, Az. S 6 U 1404/13). Denn dieser Weg gilt als „Arbeitsweg“. Und die Tagung – in diesem Fall von Betriebsräten – gehörte unzweifelhaft zur Arbeit. Der Gestürzte hatte übrigens zwei Promille Alkoholgehalt im Blut.