Bonbon für den Urlaub
Erholungsbeihilfen für Mini-Jobber helfen, deren Motivation zu erhöhen.
Minijobber (450 Euro Monatsverdienst) können einmalig zusätzlich ein geringes Urlaubsgeld erhalten ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Der Urlaubszuschuss darf höchstens 156 Euro für den Minijobber betragen. Zusätzlich sind 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind erlaubt. Einer vierköpfigen Familie können Sie demnach höchstens 364 Euro Erholungsbeihilfe zukommen lassen.