Brückenteilzeit und Rückkehrrecht erfordern Planungskunst von Unternehmen
Das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit soll noch im Juni verabschiedet werdet. Das hören wir aus dem Arbeitsministerium. Dort laufen gerade die letzten internen Abstimmungen zu strittigen Punkten im Referentenentwurf des Gesetzes.
Mit dem neuen Gesetz werden Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit haben. Sie können dann zwischen einem und fünf Jahren reduziert arbeiten. Ihnen wird garantiert, danach in Vollzeit zurückzukehren. Betroffen sind Betriebe ab 46 Mitarbeitern. Bei bis zu 200 Angestellten darf einer pro 15 Mitarbeiter in Teilzeit gehen.
Wer ablehnt, braucht einen Grund
Lehnt ein Unternehmen die befristete Teilzeit ab, muss es dies gut begründen. Die Gefährdung der Organisation, der Arbeitsabläufe oder der Sicherheit im Betrieb sollen dafür gelten gelassen werden. Auch gilt als Ablehnungsgrund, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.
Der Anspruch auf Teilzeit könnte für Unternehmen zu einem Problem werden. Denn die Mehrheit der Arbeitnehmer (60%) ist ohnehin unzufrieden mit ihren Arbeitszeiten. Rund 40% der Frauen und 50% der Männer wollen ihre Arbeitszeit verkürzen. Im Durchschnitt um mindestens 2,5 Wochenstunden. Vor allem hochqualifizierte Arbeitnehmer wollen reduzieren, denn sie machen häufiger Überstunden. Im Durchschnitt möchten Männer 37 Stunden arbeiten, Frauen rund 30.
Rückkehrrecht auf Vollzeit soll insbesondere Frauen ansprechen
Der Verband der Familienunternehmer kritisiert das Gesetz. In der Realität würden Arbeitnehmer oft freiwillig in Teilzeit bleiben. In Zeiten des Fachkräftemangels begrüßen es Unternehmen sogar, wenn Mitarbeiter wieder in die Vollzeit wechseln.
Das Rückkehrrecht auf Vollzeit soll insbesondere Frauen ansprechen. In Deutschland arbeitete jede zweite Frau in Teilzeit. Grund sind meist familiäre Verpflichtungen. Nach einer Auszeit für die Familie sollen Frauen leichter wieder voll arbeiten können. Doch im Jahr 2015 wollten dies nur 12,9% der Frauen, so das laut Statistischem Bundesamt.
Fazit:
Das Gesetz könnte dazu führen, dass hochqualifizierte männliche Fachkräfte häufiger in Teilzeit gehen. Das Risiko, die Karriere zu gefährden, ist angesichts des Rückkehrrechts relativ gering. Das könnte den Fachkräftemangel verschärfen.