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Hausbesuch bei Krankmeldung

Darf die Firma kranke Mitarbeiter zuhause kontrollieren?

Im Tesla-Werk in Brandenburg (12.000 Beschäftigte) ist der Krankenstand mit 17% dreimal so hoch wie im Durchschnitt der Autoindustrie. Auffällig viele Krankheitstage gibt es freitags und montags. Das bewog die Geschäftsführung dazu, 30 Kontrollbesuche direkt bei den Mitarbeitern zu machen. Aber darf der Arbeitgeber das und ist es sinnvoll?

Arbeitgeber sind berechtigt, Krankenbesuche bei ihren Beschäftigten zu machen. Mitarbeiter wiederum haben das Reicht, die Tür nicht zu öffnen. Nachfragen zur Krankheit und zum Gesundheitszustand können Beschäftigten unbeantwortet lassen. 

Machtlos sind Firmen aber nicht, wenn sie Zweifel an einer Erkrankung haben. Sie können eine Anfrage an die Krankenkasse richten, die den Fall dann prüfen muss. Sollte die Krankenkasse die Zweifel der Firma nicht ausräumen können, dürfen Arbeitgeber verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme vom MDK zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt (§ 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Der Betrieb hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf Auskunft. Arbeitnehmer in Deutschland meldeten sich 2023 an 15,1 Tagen krank. Das waren vier Tage mehr als 2021.

Fazit: Krankenbesuche zuhause dürfen Firmen zwar machen, belastbare Auskünfte zur Krankheit können dem Arbeitgeber nur die Krankenkasse und der MDK geben.
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