Darf die Firma kranke Mitarbeiter zuhause kontrollieren?
Arbeitgeber sind berechtigt, Krankenbesuche bei ihren Beschäftigten zu machen. Mitarbeiter wiederum haben das Reicht, die Tür nicht zu öffnen. Nachfragen zur Krankheit und zum Gesundheitszustand können Beschäftigten unbeantwortet lassen.
Machtlos sind Firmen aber nicht, wenn sie Zweifel an einer Erkrankung haben. Sie können eine Anfrage an die Krankenkasse richten, die den Fall dann prüfen muss. Sollte die Krankenkasse die Zweifel der Firma nicht ausräumen können, dürfen Arbeitgeber verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme vom MDK zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt (§ 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Der Betrieb hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf Auskunft. Arbeitnehmer in Deutschland meldeten sich 2023 an 15,1 Tagen krank. Das waren vier Tage mehr als 2021.