Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1283
Gericht weist die Kündigungsschutzklage ab

Datenschutz schützt nicht immer

In den USA sind illegal erlangte Beweise oder Informationen nicht vor Gericht verwertbar. Vor deutschen Gerichten sieht das anders aus. In einem Kündigungsschutzverfahren können so erlangte Informationen sogar ausschlaggebend sein.

Der Arbeitgeber kann eine Kündigung auch auf Beweise stützen, die er unzulässig erlangt hat. So hat das Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg geurteilt. Auch datenschutzrechtlich unzulässig erhobene Beweise sind somit im Kündigungsschutzprozess verwertbar. Unerheblich ist auch, ob eine Betriebsvereinbarung existiert, die diese Form der Beweisverwertung ausschließt. Diese bindet den Arbeitsrichter im Kündigungsschutzprozess nicht.

„Geflogen" war ein Mitarbeiter der Konzernrevision eines Unternehmens. Der Arbeitgeber hatte den Dienst-PC des Arbeitnehmers untersucht und seine E-Mails gecheckt. Denn gegen ihn bestand der dringende Tatverdacht, nicht nur seinen Dienst-PKW, sondern auch andere Fahrzeuge auf Kosten des Arbeitgebers betankt zu haben. Außerdem gab es Hinweise, dass vertrauliche Mitteilungen der Firma nach außen gegeben und auf Web-Seiten mit pornografischem Inhalt hingewiesen wurde. Der Argumentation, die Beweise seien unzulässig in die Hand des Arbeitgebers gekommen und dürften daher nicht verwertet werden, folgte das LAG nicht.

Fazit: Unternehmer sind in schwerwiegenden Verdachtsfällen nicht macht- und wehrlos.

Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 6.6.2018, Az.: 21 Sa 48/17

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang