Bereiten Sie sich auf umfangreiche Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns vor. Der Zoll achtet bei seinen Prüfungen nicht nur auf den Mindestlohn, sondern prüft darüber hinaus eine ganze Reihe von sonstigen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen. Das sind – gemessen an der bisherigen Praxis – vor allem:
Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
Prüfung auf Scheinselbständigkeit
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
Illegale Beschäftigung von Ausländern
Unrechtmäßige Bezüge von Arbeitslosengeld
Einhaltung der Sofortmelde-, Vorlage- und Mitführungspflichten von Papieren
Dazu kommt natürlich die Überprüfung der Arbeitszeit. Auf dieser Basis wird dann errechnet, ob der Mindestlohn tatsächlich eingehalten worden ist. Im Mittelpunkt wird dabei ab 1. Januar 2015 die täglich vorzunehmende Kontrolle und Dokumentation der Arbeitszeit jedes einzelnen Arbeitnehmers stehen (FB vom 27.11.).
Fazit: Die Überprüfung des Mindestlohns entspricht in ihren Auswirkungen fast denen von Betriebsprüfungen. Bereiten Sie sich entsprechend sorgfältig vor.