Deutsche Grundsätze durchsetzen
Die Betriebe müssen bei der Ausgestaltung der Berufsbildung mitwirken
Den rechtlichen Rahmen setzt der Staat. Die Ausfüllung der Curricula obliegt der Wirtschaft einschließlich der Gewerkschaften
Berufsausbildung muss in Betrieb und Berufsschule stattfinden
Die Ausbildung der Ausbilder und Berufsschullehrer muss verbessert werden
Landesweit muss es vergleichbare und anerkannte Standards geben, die die wechselseitige Anerkennung erleichtern
Fazit: Die EU-Kommission hat zwar kein Mandat für die Regelung der Berufsausbildung in den einzelnen Ländern. Werden in Riga jedoch die fünf Kernelemente akzeptiert, gäbe es einen ersten Standard.