Richten Sie sich auf mehr Prüfungen durch die Rentenversicherung ein. Sie kontrolliert künftig flächendeckend die Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK). Die Abgabe ist per 1. Januar 2014 von 4,3% auf 5,2% angehoben worden. Grundlage für die Mehrprüfungen ist ein neues, vom Arbeitsministerium erarbeitetes Gesetz. Es sieht vor, dass künftig alle Betriebe ab 20 Beschäftigten mindestens alle vier Jahre geprüft werden. Bisher werden nur Großbetriebe regelmäßig geprüft. Halten Sie zur Vereinfachung Honorarrechnungen an selbständige Künstler, Grafiker oder Werbegestalter gesondert bereit. Sonst werden möglicherweise Ihre gesamten Aufträge an Freiberufler im Detail darauf geprüft, ob diese abgabepflichtig im Sinne des Gesetzes sind. Fällig wird die Abgabe beispielsweise, wenn Sie Honorare für Broschüren, Werbeprospekte, Internetseiten oder die Gestaltung von Verpackungen zahlen. Um die Abführung an die KSK müssen Sie sich stets selbst kümmern (www.kuenstlersozialkasse.de). Noch ein Tipp: Sie dürfen die Abgabe nicht offen auf Honorare anrechnen. Das verbietet das Sozialgesetzbuch. Nicht untersagt ist aber, dass Sie bei der Vergabe von Aufträgen die Abgabe stillschweigend im Preis berücksichtigen. Aufträge mit einer Gesamtsumme von jährlich 450 Euro sind abgabefrei. Alle Beträge darüber sind mit der Abgabe belastet. Entsprechend dem vierjährigen Turnus der Prüfung können sie bis zu vier Jahren rückwirkend nachgefordert werden.
Hinweis: Nur für Aufträge an Selbständige wird die Abgabe fällig, nicht jedoch für juristische Personen. Das neue Gesetz soll im nächsten Jahr in Kraft treten.
Fazit: Prüfen Sie, ob Sie in den vergangenen Jahren entsprechende Aufträge vergeben haben und bilden Sie ggf. entsprechende Rückstellungen, wenn Sie die Abgabe nicht abgeführt haben. Auf 100 Euro Auftragswert fallen 5,20 Euro zusätzlich an.