Diskriminierung vermeiden
Suchen Sie bei Ihren Stellenanzeigen nicht nach Berufseinsteigern.
Suchen Sie bei Ihren Stellenanzeigen nicht nach Berufseinsteigern. Das könnte als Altersdiskriminierung ausgelegt werden und zu Schadensersatz führen. So erging es einer Firma vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 13 Sa 1198/13; Verfahren am 30. Januar gegen gemeinnützige Spende eingestellt). Dass kein Schadenersatz über 10.000 Euro fällig wurde, lag daran, dass sich ein 60-Jähriger erkennbar nur zum Schein beworben hatte.