Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1286
Pauschale Hinweise sind unzureichend

Eingliederungsmanagement: Regeln exakt einhalten

Will der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung durchsetzen, muss er zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dabei sind die Regeln genau zu beachten.

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind genaue Regeln zu beachten. BEM greift immer dann, wenn der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung durchsetzen will.

Ein Arbeitgeber scheiterte vor Gericht an den Formalien. Das Landesarbeitsgericht Hessen hob die Kündigung einer Firmen-Mitarbeiterin auf, weil das mit der Einladung zum BEM-Gespräch verschickte Informationsblatt nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Das LAG präzisiert in diesem Zusammenhang den Umfang der Informationspflichten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber muss in der Einladung zum BEM darauf hinweisen, dass die Rehabilitationsträger von ihm hinzugezogen werden. Denn evtl. kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht.

Fazit: Sind die Informationen, die der Mitarbeiter zum BEM erhält, unzureichend oder unvollständig, ist eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam.

Urteil: vom 13.8.2018, Az.: 16 Sa 1466/17

Hinweis: Prüfen Sie die im Betrieb benutzten Muster oder Standardschreiben für BEM noch einmal.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland © WaitforLight / stock.adobe.com
Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
Zum Seitenanfang