Erhöhung der Arbeitszeit ohne Betriebsrat
Der Betriebsrat muss nicht bei jeder Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten einbezogen werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, wann eine Aufstockung der Arbeitszeit erheblich ist.
Unternehmen können die Arbeitszeit von Teilzeitkräften auch ohne Beteiligung des Betriebsrates erhöhen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden. Relevant ist, dass die Erhöhung der Arbeitszeit nicht erheblich ist.
Hintergrund: Nach der Rechtsprechung des BAG ist