Ernüchternde Bilanz
Ein wichtiges Projekt zur Milderung des Fachkäftemangels in Deutschland scheint im Bürokratiedickicht hängenzubleiben: die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse.
Ein wichtiges Projekt zur Milderung des Fachkäftemangels in Deutschland scheint im Bürokratiedickicht hängenzubleiben: die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse. Vor zwei Jahren ist das Anerkennungsgesetz (BQFG) in Kraft getreten. Es soll insbesondere KMU, die nicht über eine strategische Personalentwicklung verfügen, helfen, leichter an Fachkräfte gelangen. Die bisherige Bilanz des Gesetzes ist ernüchternd. Im ersten Jahr stellten knapp 11.000 Interessenten Anträge auf Anerkennung. Die Regierung hatte 300.000 erwartet. Bis heute sind schätzungsweise 30.000 Anträge auf Anerkennung eines ausländischen beruflichen Abschlusses gestellt worden. Geschätztes Gesamtpotenzial: drei Millionen. Der Grund für kurze Schlangen vor den Antragstellen ist das Dickicht an Regelungen und Zuständigkeiten. 400 Stellen – von Handels- und Handwerkskammern über Landesministerien und Regierungspräsidien – sind je nach Bundesland und Beruf zuständig. „Es war nicht einfach, alle Stellen zu identifizieren. Manche wussten gar nicht, dass sie zuständig sind“, erzählt Dirk Werner vom Institut für Deutsche Wirtschaft Köln (IW). Das IW baut im Regierungsauftrag ein Informations-Portal (www.bq-portal.de) zu dem Thema auf. Selbst Statistischem Bundesamt und Bildungsministerium fehlt die Übersicht. „Die für die Anerkennung zuständigen Stellen wurden in einigen Fällen erst im Laufe des Berichtsjahres bestimmt“, heißt es dort. Die zuständigen Behörden kämpfen zudem mit personellen und fachlichen Unzulänglichkeiten. Das sagt eine in der Anerkennungsberatung tätige Mitarbeiterin. Sie berichtet beispielhaft von einem Fall, in dem ein in Baden-Württemberg abgelehnter Antrag ein paar Monate später in Rheinland-Pfalz problemlos durchlief. Im selben Bundesland müssen sich ein Arzt, ein Lehrer, eine Kauffrau, ein Handwerker oder Ingenieur an jeweils unterschiedliche Stellen wenden. Unternehmen fehlt ein klares Anerkennungsmuster. Der Erfolg scheint oft davon abzuhängen, an welche Stelle man gerät. Nur für kaufmännische Berufe gibt es das Problem nicht. Für sie ist in Deutschland eine zentrale Stelle bei der IHK in Nürnberg (FB vom 6.3.) zuständig. Warum das für andere Berufe nicht ebenfalls geht, ist nicht nachvollziehbar.
Fazit: Bislang ist auf Seiten der involvierten Stellen wenig Bereitschaft zu spüren, die Zuständigkeiten stärker zu bündeln. Unternehmen, die die Anerkennung einer ausländischen Fachkraft wünschen, müssen weiterhin viel Geduld mitbringen.