Extras extra vereinbaren
Steuerfreiheit für Zusatzleistungen zur Gesundheitsförderung müssen zum bisher gezahlten Gehalt gezahlt werden. Sonst müssen sie versteuert werden.
Sie können den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter durch Gehaltsumwandlung steigern. Dabei sind einige Grundregeln zu beachten. Unproblematisch sind nach Auskunft der OFD Nordrhein-Westfalen die steuerfreie Überlassung von Diensthandys oder Laptops sowie von Warengutscheinen bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich. Auch Barzuschüsse in Form von Restaurantschecks sowie unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Betriebskantinen sind möglich. Hier können Sie eine direkte Gehaltsumwandlung vornehmen. Vorsicht ist bei Zuschüssen für die Verbesserung des Gesundheitszustandes oder für den Kindergarten angezeigt. Dieses Gehaltsplus muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zusätzlich gezahlt werden. Eine schlichte Gehaltsumwandlung oder die bloße Änderung des Arbeitsvertrags genügt deshalb nicht, um den Freibetrag von 500 Euro p.a. zu nutzen. Stattdessen bietet sich eine Gehaltserhöhung anstelle einer Barlohnerhöhung an. Eine solche Vereinbarung kann auch beim Abschluss neuer Arbeitsverhältnisse getroffen werden. Weisen Sie das Plus aber auch extra als zweckgebunden aus. Tun Sie dies nicht, könnte das Finanzamt die Pauschalversteuerung nicht anerkennen.
Fazit: Das Extra für Gesundheit und Kita muss auch extra zum Gehalt gezahlt werden.