Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
893
Finanzgericht urteilt zur Abzugsfähigkeit von Kosten bei Betriebs-Feiern

Fachdebatte auch bei Beach-Party möglich

Die Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben sein. Dabei ist der Meinungsaustausch der Gäste wichtig. Ein vorzügliches Ambiente ist steuerlich betrachtet irrelevant.

Die Aufwendungen für eine Veranstaltung zum 25-Jährigen Jubiläum einer GmbH bzw. eines Ver
eins sind größtenteils abzugsfähige Betriebsausgaben. Das hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden (Urteil vom 9.11.201, Az. 13 K 3518/15 K). Es hat damit das ablehnende Votum des Finanzamts korrigiert.

Der Fall

Der Fall: Eine Jubiläumsfeier begann freitags um 10 Uhr mit der Vorstandssitzung eines Vereins. Daran schlossen sich nachmittags die Mitgliederversammlung und abends eine Beach-Party an. Am Samstag fanden zunächst eine Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen und ein Jubiläumsmarkt mit Gewinnspiel und ab 16 Uhr eine Schifffahrt auf dem Rhein mit Dinner-Buffet statt. Die Veranstaltung endete am Sonntag mit einem JazzBrunch. Die etwa 450 Teilnehmer setzten sich überwiegend aus Vereinsmitgliedern, externen Geschäftspartnern sowie elf Arbeitnehmern zusammen.

Die Kosten von rd. 240.000 Euro teilten sich die beiden Kläger und machten sie als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt hielt Aufwendungen von 140.000 Euro für nicht abziehbare Geschenke bzw. nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen. Die beiden Kläger waren der Ansicht, dass die Veranstaltung keinen Geschenkecharakter hatte, weil der Meinungsaustausch der Gäste im Vordergrund stand.

Konkrete Gegenleistung ist erbracht

Dieser Argumentation folgte das Finanzgericht. Die Gäste hätten für die erbrachten Leistungen konkrete Gegenleistungen durch Anwesenheit und fachlichen Austausch erbracht. Demgegenüber hätte das Rahmenprogramm eine untergeordnete Bedeutung gehabt.

Die Bewirtungskosten von 70% und Kosten soweit sie auf eigene Arbeitnehmer entfallen sind in vollem Umfang abzugsfähig. Insgesamt mussten beide Kläger nur rd. 40.000 Euro als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben selbst tragen. Eine Revision beim Bundesfinanzhof ließ das FG nicht zu. Noch gibt es keine Nichtzulassungsbeschwerde.

Fazit: Mit diesem Urteil haben die Finanzämter künftig schlechte Karten, Jubiläumsaufwendungen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang