Fahrgemeinschaft zumutbar
Besuchen mehrere Mitglieder des Betriebsrats das gleiche Seminar, ist eine gemeinsame Anreise zumutbar – so das Hessische Landesarbeitsgericht (Hessisches Landesarbeitsgericht 30.01.2017 Aktenzeichen 16 TaBV 185/16). Die durch die Schulung verursachten Kosten, können so auf das notwendige Maß begrenzt werden. Ein Arbeitgeber bekam recht, der jeweils nur die Hälfte der Kosten für die angefallenen Kilometer und Parkgebühren übernahm, weil zwei Betriebsratsmitglieder getrennt mit ihren Pkw anreisten.