Ferienjobs richtig ausschreiben
Beachten Sie die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, wenn in der Ferienzeit Schüler und Studierende beschäftigen.
Auf jeden Fall müssen schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden!
Das Mindestalter ist 15 Jahre. Noch Jüngere können nur in leichten Aushilfsjobs wie Zeitungsaustragen oder Kinder- und Haustierversorgung eingesetzt werden.
Vier Wochen Beschäftigung
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen während der Schulferien für höchstens vier Wochen pro Jahr beschäftigt werden.
Außerdem dürfen sie nicht mehr als acht Stunden täglich sowie an maximal fünf Tagen pro Woche arbeiten.
Die Eltern müssen die Beschäftigung erlauben.
Kurzfristige Beschäftigung ist für Ferienaushilfen optimal. Sie muss der Minijobzentrale gemeldet werden. Wer nicht länger als drei Monate oder 70 Tage im Jahr arbeitet, bleibt unabhängig von der Höhe seines Verdiensts in der Sozialversicherung versicherungsfrei. Das gilt auch für die Rentenversicherung.
Fazit:
Gerade in der Urlaubszeit sind solche Aushilfen eine Unterstützung.