Frauenlöhne im Visier
In Sachen "Gleiche Bezahlung von Frauen" steigt der Druck auf die Unternehmen. Die Bundesregierung arbeitet an neuen gesetzlichen Vorschriften.
Die Bundesregierung plant weitere Eingriffe in die unternehmerische Freiheit. Einfallstor ist die „ungerechte Bezahlung“ von Frauen und Männern. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, die „Entgeltgleichheit“ tatsächlich durchzusetzen. Hier läßt Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) nicht locker. Nun sollen Tarifverträge auf den Prüfstand kommen. Gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien sollen die „Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen“ erkannt und überwunden werden. Arbeitnehmer sollen ein individuelles Auskunftsrecht erhalten, ob die Frauenförderung und die Entgeltgleichheit im Betrieb verwirklicht sind. Bislang steht das nur dem Betriebsrat zu. Unternehmen ab 500 Beschäftigten werden laut Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet, im Lagebericht auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit von gesetzlichen Kriterien Stellung zu nehmen. Arbeitnehmer erhalten dazu ein individuelles Auskunftsrecht. Immerhin: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat in den Medien ein Auskunftsrecht über jeden einzelnen Kollegen ausgeschlossen. Die Falle: Mit der erteilten individuellen Auskunft könnten Ihre Mitarbeiterinnen zum Arbeitsgericht gehen. Die Vermutung, die Auskunft sei nicht voll zutreffend und es gebe versteckte Benachteiligungen, reicht. Und dann ist vor Gericht der Arbeitgeber laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beweislastpflichtig, dass er nicht diskriminiert hat. In diesem Fall muss er die Gründe für eine andere Bezahlung offen legen. Der ursprüngliche Zeitplan sieht die Vorlage von Eckpunkten zum neuen Gesetz schon im März vor. Ob Familienministerien Manuela Schwesig dies schafft, ist nicht abzusehen. Genaue Details über die Ausgestaltung werden im Rahmen des Abstimmungs- und Erarbeitungsprozesses erst noch entwickelt, teilte ihr Ministerium FUCHS mit. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt den Vorstoß als überflüssig ab. Vorhaben wie Auskunftsansprüche, Dokumentationspflichten oder die verbindliche Einführung von Verfahren zur Lohnmessung seien nicht erforderlich und belasteten die Unternehmen unnötig. Bei den vorgesehenen Berichtspflichten bestehen erhebliche Datenschutzbedenken.
Fazit: Die Beschränkung der Auskunftspflicht auf Betriebe oberhalb von 500 Beschäftigten wird bald durchlöchert werden. Darauf werden die Arbeitsgerichte dringen, um beispielsweise Benachteiligungen von Frauen auch wirklich erfassen zu können.