Frei nach zwölf Tagen
Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum Anspruch auf einen kompletten Ruhetag. Er muss jedoch nicht zwingend auf sechs Arbeitstage folgen, sondern lediglich innerhalb des Zeitraums liegen, entschied der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 9. 11., Az. C-306/16). Somit sind bis zu 12 Tage Arbeit am Stück rechtens.