Richten Sie sich auf (noch) härtere Arbeitsgerichtsprozesse ein. Eine der Ursachen dafür wird die Zunahme von hoch spezialisierten Rechtsanwälten für Arbeitsrecht sein. Das meint der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA).
Vor der Wiedervereinigung ließen sich Arbeitnehmer meist von ihrer Gewerkschaft vertreten. Deren Rechtsbeauftragte waren eher an gütlichen und raschen Einigungen mit den Arbeitgebern interessiert. Außerdem gab es für diese Vertreter keine lukrativen Honorare.
Die Vertretung von Arbeitnehmern vor Gerichten hat sich aber enorm gewandelt. Heute sind die Arbeitnehmer meist rechtschutzversichert (und nicht mehr in der Gewerkschaft). Ihre Anwälte verdienen erst dann Geld, wenn die Verfahren bis zum Landesarbeitsgericht gehen, komplizierter und teurer werden. Außerdem sind die Anwälte nie auch den Unternehmen verpflichtet, so wie Betriebsräte bei Kündigungsbegehren. Sie haben darum eine ganz andere Motivation, den Arbeitnehmern vor Gericht das Maximum zu erstreiten.
Ein Beispiel: Bei Kündigungen wegen Krankheit reichte früher ein ärztliches Zeugnis. Jetzt würden Anwälte laut BRA häufig darauf bestehen, mehrere Ärzte zu befragen oder sogar den Betrieb zu begehen. Während es früher häufig eine gütliche Einigung gab, habe sich die Zahl der Urteile damit nicht nur in solchen Fällen in den letzten zehn Jahren verdoppelt.
Fazit: Ihr bester Schutz als Arbeitgeber ist freilich das Vermeiden von Kündigungen. Müssen Sie dennoch zu diesem Mittel greifen, versuchen Sie möglichst eine gütliche Einigungen zu erzielen. Seien Sie auch bei Abfindung oder Outplacement-Beratung etwas großzügiger. Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach billiger und kalkulierbarer als ein langwieriges Gerichtsverfahren.