Hinweis auf Vorgesetzte darf nicht fehlen
Arbeitszeugnisse dürfen den Arbeitnehmer nicht durch Auslassungen in ein schlechtes Licht rücken. Erwähnen Sie das positive Verhalten zu anderen Mitarbeitern, müssen Sie auch auf ein einwandfreies Verhältnis zu Vorgesetzten hinweisen. Führen Sie Vorgesetzte nicht auf, entsteht sonst der Eindruck, dass der betroffene Mitarbeiter kein gutes Verhältnis zu den Chefs hatte. Das meint das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 29. 11. 2017, Az. 12 Sa 936/16).
Aber es gibt auch Grenzen. So muss der Arbeitgeber der Assistentin in einer international ausgerichteten Anwaltssozietät keine selbständige Arbeitsweise attestieren. Diese Erwähnung hatte die Frau gefordert; sie sei bei Tätigkeiten in solchen Kanzleien üblich. Das Gericht sah das anders. Dass dieses Merkmal fehlt, bedeute demnach auch keine Benachteiligung durch Auslassen.
Fazit: Orientieren Sie sich bei Arbeitszeugnissen an dem, was in Ihrer Branche üblich ist.