Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3524
EU-Richtlinie zum Whistleblowing

Hinweisgebersystem ist Pflicht

Ein Schlüssel schließt ein goldenes Puzzleteil auf. © fotomek / stock.adobe.com
Whistleblowing ist seit 17. Dezember 2021 in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten Pflicht. Das gilt zumindest für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Kommunen ab 10.000 Einwohnern. Ein solches Hinweisgebersystem ist beileibe nicht trivial. Wir raten zu einem digitalen System, das beiden Seiten geschütztes Agieren erleichtert.

Ein Whistleblowing-System ist für viele Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Ländern inzwischen Pflicht. Seit dem 17. Dezember 2021 müssen größere Unternehmen und Kommunen ein solches anonymes Hinweisgebersystem anbieten. Das ist jedoch kein organisiertes Denunziantentum. Machen Sie in Ihrem Unternehmen klar: Es geht für Ihr Unternehmen darum, es vor Reputationsschäden zu schützen. 

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Kommunen ab 10.000 Einwohnern. Die Einführung eines Hinweisgebersystems ist beileibe nicht trivial. Wir raten zu einem digitalen System, das beiden Seiten geschütztes Agieren erleichtert.

Die meisten Hinweisgeber versuchen zunächst intern, die beobachteten Verstöße – sei es gegen Compliance-Regelungen oder Gesetze – anzusprechen. Sie werden oft nicht nicht gehört. Wenden sie sich dann aber an Behörden oder Öffentlichkeit, wird es für Unternehmen schnell brenzlig. Mindestens ein hoher Reputationsschaden droht, manchmal auch ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen. 

Intern Vertrauen schaffen 

Machen Sie intern daher deutlich: Alle Arten von Grenzüberschreitungen, von zwischenmenschlichen Verfehlungen bis hin zu dolosen Handlungen, können im System angstfrei gemeldet werden. Der Hinweisgeber wird geschützt und Zuwiderhandlungen werden angemessen sanktioniert.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht drei Umsetzungsvarianten vor: ein Kanal, um Zuwiderhandlungen postalisch bzw. per E-Mail zu melden; eine telefonische (kostenlose) Hotline; die Möglichkeit, mit einem Vertreter des Unternehmens zusammenzukommen. Das Grundproblem bei diesen Varianten ist die fehlende Anonymität. Nur durch ein digitales Hinweisgebersystem können Sie den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechen oder seriöses Whistleblowing glaubhaft intern etablieren.

Vorgehen bei der Errichtung eines Whistleblowing-Systems

Der Pforzheimer Experte Michael Hager (Conlab) rät: Definieren Sie Prozesse zur Bearbeitung von Hinweisen, bevor Sie mit der Implementierung des Systems beginnen (Definition: Bearbeitungsschritte, Zugriffsrechte, Eskalationsstufen; Schulung zuständiger Mitarbeiter). Richten Sie eine neutrale Meldestelle ein, die dem Unternehmen vorgelagert ist. Sie müssen Zweifler auch davon überzeugen, dass Meldende keine Nestbeschmutzer sind. Beziehen Sie also alle wichtigen Bereiche ein (Führungsebene, Betriebsrat, Datenschutzbeauftragte, HR, IT etc.). Workshops sollen für das  Thema sensibilisieren.

Auch Ausland integrieren

Integrieren Sie auch Tochtergesellschaften (Ausland). Bei einem digitalen Meldesystem sollte das in jeder gängigen Sprache gehen. In Kulturkreisen, in denen viele Zuwiderhandlungen als Kavaliersdelikte gelten, müssen Sie eine „Kultur der Integrität“ etablieren.

Informationskampagne

Platzieren Sie den (einfachen) Zugang zum Whistleblowing-System prominent: Code of Conduct, Intranet, Website, Zulieferer-Plattformen, Aushänge in Kantinen, Pausenräumen, Umkleidemöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen etc.

Fazit: Viele Unternehmen und größere Arbeitgeber müssen jetzt ein Hinweisgebersystem anbieten. Das System entfaltet seine Wirkung aber erst, wenn Mitarbeiter oder Lieferanten, die Grenzen zu unethischen oder arglistigen Handlungen überschreiten (wollen), ernsthaft mit Enttarnung rechnen müssen. Das dürfte mit der neuen Pflicht der Fall sein und Unternehmen werden intern mehr mit Vorwürfen und Klärungen zu tun bekommen.

EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1937&from=EN 

Infos Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/1937_(Hinweisgeberrichtlinie)

Conlab Consultants (Michael Hager, Pforzheim)
https://www.conlab.de/

Meist gelesene Artikel
  • Der Münchhausen aus dem Sauerland oder: Die Lüge als Staatsräson

Friedrich Merz spielt mit der Demokratie

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Lüge und Wortbruch sind in der Politik allgegenwärtig – Niccolò Machiavelli (1469–1527) hatte sie einst zum Handwerkszeug des cleveren Machtpolitikers erklärt. Doch was unterscheidet die Dreistigkeit eines Donald Trump von der „Weisheit“ eines Friedrich Merz? FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber wirft seinen Blick auf die „Kunst der politischen Täuschung“ in Deutschland. Er offenbart unbequeme Wahrheiten und wirft die Frage auf: Welche Lügen akzeptieren Wähler noch – und welche nicht mehr?
  • Fuchs plus
  • Klimaneutralität im Grundgesetz: Ein Blick in die Zukunft

Klimaschutz-Kritiker können zu Verfassungsfeinden werden

Die grundgesetzliche Festschreibung des Ziels "Klimaneutralität bis zum Jahr 2025" wird Wohlstand in erheblichem Ausmaß vernichten. Es wird eine Gesetzesgrundlage geschaffen, mit der zahlreiche wirtschaftliche Entscheidungen massiv beeinflusst und gesteuert werden. Außerdem besteht das Risiko, dass die Festschreibung im Grundgesetz zu großen Eingriffen in persönliche Freiheiten führen wird. FUCHSBRIEFE wagen einen Blick in die Zukunft.
  • Fuchs plus
  • Alarm am Anleihemarkt

Friedrich Merz kurbelt die Inflation an

Die EZB hat gestern ihr Bekenntnis zur Staatsfinanzierung abgelegt. Statt Vorsicht walten zu lassen, unterstützt sie den von Deutschland und Europa eingeschlagenen expansiven fiskalischen Kurs durch die Verbilligung des Geldes. Das kann nur eine Folge haben: anziehende Geldentwertung. Die Anleihenrenditen schießen bereits nach oben.
Neueste Artikel
  • Monitoring bestätigt positiven Eindruck der Bank für Kirche und Caritas eG

Bank für Kirche und Caritas eG: Die Vertrauensampel leuchtet auf Grün

Illustriert mit ChatGPT
Die Vertrauenswürdigkeit von Private Banking-Anbietern spielt eine essenzielle Rolle für die Sicherung fairer und dauerhafter Geschäftsbeziehungen. Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz hat bei ihrem Monitoring der Bank für Kirche und Caritas eG, kurz BKC keine Hinweise auf unethisches Verhalten gefunden. Die dazugehörige Selbstauskunft basiert auf einem detaillierten Fragebogen. So hat die Bank auch in ihrer Selbstauskunft klare Strukturen dargelegt, vor allem im Umgang mit Beschwerden.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025: B. Metzler seel. Sohn & Co. in der Ausschreibung

Ehrlichkeit ist Trumpf

Erstellt mit ChatGPT und CANVA
Die Metzler-Gruppe möchte ein Bankhaus mit Eigensinn sein und plädiert im Private Banking für die Kunst der Einfachheit. Das zuvor genannte Geschäftsfeld des Instituts beinhaltet zum einen die Vermögensverwaltung und zum anderen die sogenannte Vermögenstreuhand. Als Mäzen und Förderer setzt sich Metzler überdies schon seit jeher für soziale und kulturelle Belange ein. Von diesen Erfahrungswerten profitieren auch Stiftungen. Aber passt das Metzler Private Banking zur Stiftung Denkmalpflege?
  • Fuchs plus
  • Bessere CO2-Bilanz mit HVO-Mischkraftstoff

Virtuell Bio-Diesel tanken

Viele Lkw könnten Bio-Diesel tanken und damit ihre CO2-Bilanz aufbessern. Allerdings gibt es noch nicht an vielen Zapfsäulen Bio-Diesel. Das will ein Unternehmen nun mit einem „Biofuel Swap“ ändern. FUCHSBRIEFE stellen das System vor.
Zum Seitenanfang