In der Summe kräftiger Anstieg
Die Lohnnebenkosten werden steigen. Das Ausmaß hängt von der Konjunktur ab.
Die Lohnkosten steigen in den nächsten Jahren auf breiter Front. Und zwar aufgrund mehrerer Effekte: des Mindestlohns, der das gesamte Tarifgefüge beeinflusst, der Tariflöhne allgemein sowie der Lohnzusatzkosten. Die Regierung hat eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen, die kumuliert einen deutlichen Effekt haben werden. Die höchsten Zusatzkosten sind in der Renten- und Krankenversicherung zu erwarten. Allein die Mütterrente führt ab 2018 zu 0,3% Zusatzbeitrag. Er ist je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Von der Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags im nächsten Jahr auf 14,6% haben die Betriebe nichts. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt bei 7,3% eingefroren. Arbeitnehmer müssen je nach Kasse einen Zusatzbeitrag zahlen. Spätestens 2016/17 sind die Rücklagen der Gesetzlichen Kassen aufgebraucht. Dann steigt der Beitrag für die Arbeitnehmer wieder. Das wird sich in den Tarifverhandlungen auf die gewerkschaftlichen Forderungen auswirken. Unsere Schätzung für die Entwicklung: Die beiden Versicherungen kosten allein ab 2018 zusammen je 1.000 Euro Verdienst zwölf Euro im Monat mehr. Zu addieren sind zwei Euro für die Pflegeversicherung. Bei den besser bezahlten Beschäftigten steigt außerdem die Beitragsbemessungsgrenze p. a. um 200 Euro. Das macht bei heutigem Beitragsstand zusätzlich 66,15 Euro Abgaben im Monat aus. Die Hälfte trägt der Arbeitgeber.
Die Beiträge in der Gesetzlichen Unfallversicherung werden nur minimal steigen. Denn die bisherigen Sätze basieren auf stabilen Kosten für medizinische Versorgung. Andere Abgaben wie die für die KSK sind bereits kräftig (von 3,9% auf 5,2%) angehoben worden. Auch hier gilt: Tendenz steigend.
SV-Beiträge: Geschätzte Entwicklung
2015 | 2018 | 2020 | |
---|---|---|---|
Rentenversicherung | 18,9% | 19,2% | 19,8% |
Krankenversicherung | 14,6% | 15,5% | 16% |
Pflegeversicherung | 2,35% | 2,55% | 2,7% |
Arbeitslosenversicherung | 3% | 3% | 3% |
DGUV-Beitrag | 1,25% | 1,25% | 1,4% |
Beitragsbemessung* | 87.800 | 95.000 | 99.800 |
*Westdeutschland, Rente (in EUR) | Quelle: BMAS |
Fazit: Unsere Schätzungen liegen noch am unteren Ende des Möglichen. Bei einem Konjunktureinbruch werden deutlich höhere Sätze fällig.