Gesetzlicher Unfallschutz besteht
Projektbezogene Auslandeinsätze sind bei deutschen Arbeitnehmern nicht unbedingt beliebt. Während der Arbeitgeber diese gerne anbietet, helfen sie doch internationale Kontakte zu festigen und zu pflegen, befürchten Arbeitnehmer handfeste Nachteile. Was ist bei einem Arbeitsunfall, war bislang so ein strittiger Punkt. Jetzt hat das Landessozialgericht (LSG) für Klarheit gesorgt.