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Personal
  • FUCHS-Briefe
  • Sexuelle Ausrichtung von Führungskräften

In UK gehören Outings schon zum „guten Ton“

In den angelsächsischen Ländern outen sich Führungskräfte immer häufiger mit ihrer sexuellen Ausrichtung. Inzwischen erscheinen dazu schon Zeitungsbeilagen. Wir sagen, was der Satz „Ich habe eine Frau und zwei Katzen" so alles aussagt.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitszeugnis nicht vom obersten Chef

Big Boss muss nicht signieren

Arbeitszeugnisse haben bei Einstellungen im Betrieb durchaus ihren Wert. Deshalb gibt es oft Streit, über die richtigen Formulierungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz hatte jetzt sogar zu entscheiden, wer unterschreiben muss.
  • FUCHS-Briefe
  • Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsratsvorsitzender bekommt zu viel Geld

Ein Arbeitgeber darf einen zu hoch eingruppierten Betriebsrat zurückstufen. Aber er darf das zu viel gezahlte Geld nicht zurückfordern. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht in Essen (Urteil vom 4.10.2018, Az.: 6 BV 40/18 und 1 Ca 1124/18).
  • FUCHS-Briefe
  • Wettbewerbsverstoß nicht zulässig

Tabuzone: Abwerben am Arbeitsplatz

Wenn Fach- und Führungskräfte ihren Lebenslauf bei Karrierenetzwerken wie Xing oder LinkedIn hinterlegen, sind das Fundgruben für Headhunter. Ergebnis dieser Transparenz: Abwerbeversuche direkt am Arbeitsplatz nehmen zu, insbesondere dann, wenn gute Leute knapp sind. Aber nicht alle Formen der Kontaktaufnahme sind auch zulässig, wie jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt klarstellte.
  • FUCHS-Briefe
  • Fachkräfte suchen in Netzwerken

Rekrutieren mit sozialen Netzwerken

Kleine und Mittlere Unternehmen nutzen soziale Netzwerke kaum zur Personalsuche. Dabei ist die Erstellung eines Profils kostenlos. Etwas Aufwand macht ab und an das Posten von Neuigkeiten. Größter Vorteil sozialer Netzwerke: die Möglichkeit, Kandidaten direkt anzuschreiben...
  • FUCHS-Briefe
  • Meinungsäußerung ist geschützt

Arbeitgeber kann Chat bei Whats-App nicht zensieren

WhatsApp ist auf fast jedem Smartphone mit dem bekannten grünen Icon installiert. Die weltweit bekannte Chat-Software hat fast eine Milliarde-Marke Nutzer. Die Chat-App („Messenger") dient vor allem dem privaten Austausch. Aber: Können Äußerungen in einem Chat bei Whats-App zum ehemaligen Arbeitgeber ehrenrührig, beleidigend und geschäftsschädigend sein?
  • FUCHS-Briefe
  • Fachkräfte – Weiterarbeit nach Verrentung

Rentner wollen arbeiten

Viele Rentner sind weiterhin erwerbstätig. Insgesamt 30% aller Rentner arbeitet nach der Verrentung weiter, 13% der Frauen und 20% der Männer unter den nicht Erwerbstätigen würden das gerne. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können sie unbegrenzt arbeiten, zuvor gelten besondere Regeln...
  • FUCHS-Briefe
  • Überforderte Führungskraft

Führungskraft: Arbeitsverweigerung führt zum Aus

Führungskräfte sind für den Arbeitgeber nicht immer pflegeleicht. Aber: Was tun mit einem unbeliebten Leiter? Notfalls gibt es die Kündigung. Aber vorher sollte einiges versucht werden.
  • FUCHS-Briefe
  • Europäischer Gerichtshof bestätigt betriebliche Praxis

Elternzeit verkürzt Jahresurlaub

Das vor zehn Jahren eingeführte Elterngeld hat das Familienleben verändert wie keine andere familienpolitische Leistung. Mütter kehren heute schneller als früher wieder ins Berufsleben zurück, und immer mehr Väter nehmen zumindest eine kurze Elternzeit. Allerdings gibt es auch Nachteile.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Kündigung Schwerbehinderter: Mitbestimmung

Schwerbehinderten in der Probezeit kündigen, geht nicht einfach so. Arbeitgeber müssen in jedem Fall die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens beteiligen. Tun sie das nicht, ist die Kündigung nicht wirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 12.6.2018, Az.: 21 Ca 455/17).
  • FUCHS-Briefe
  • Soft Skills gesucht

Unternehmen suchen perfekte Teamplayer

Die Unternehmen setzen bei der Personalsuche immer stärker auf Soft Skills. Die fachliche Eignung rückt ein Stück in den Hintergrund. Auslöser ist der schnelle und teils schlecht prognostizierbare Wandel der Anforderungen.
  • FUCHS-Briefe
  • Monteur will Fahrtzeiten vergütet

Von zuhause direkt zum Kunden ist Arbeitszeit

Der Streit, der jetzt vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) landete, entstammt noch ganz der klassischen Arbeitswelt. Zu klären war, ob Fahrten, die der Servicetechniker direkt von zuhause zum Kunden antritt, Arbeitszeit sind.
  • FUCHS-Briefe
  • Schwerbehinderte haben besondere Rechte

Schadensersatz wegen verspäteter Wiedereingliederung

Ändert sich der Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers bedeutet das für den Arbeitgeber, dass er die Fähigkeiten des Mitarbeiters neu ausloten muss. Bescheinigt der Arzt die Arbeitsfähigkeit, sollte der Arbeitgeber sich nicht zu lange mit der Suche nach dem neuen Arbeitsplatz Zeit lassen.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Betriebsausgaben: Leistungsaustausch in Naturalien

Ein Leistungsaustausch mit einem Geschäftspartner setzt nicht voraus, dass Geld fließt. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass folgendes Modell zum Betriebsausgabenabzug berechtigt: Im Urteilsfall erhielten Busfahrer von einem Betreiber von Autobahnraststätten Speisen und Getränke als Gegenleistung dafür, dass sie seine Raststätten mit ihrem Bus anfuhren und ihm damit eine Vielzahl potentieller Kunden zuführten. Der Raststättenbetreiber darf die Kosten dafür zu 100% als Betriebsausgaben absetzen. Die Gegenleistung kann eben auch in Form einer Werk-, Dienst-oder Vermittlungsleistung erbracht werden (BFH, Urteil X R 24/17).
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Arbeitsrecht: Eingeschränktes Versetzungsrecht

Je genauer die Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben ist, desto kleiner ist der Spielraum bei der Auswahl eines neuen Arbeitsplatzes. Zwar kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts einem Beschäftigten eine andere Tätigkeit zuweisen. Aber: Eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ist in der Regel nur dann möglich, wenn der neue Aufgabenbereich gleichwertig ist und der Qualifikation des Mitarbeiters entspricht. Mit seinem Urteil gab das Arbeitsgericht Essen einer Klägerin Recht, die 25 Jahre lang in dem Unternehmen als technischer Zeichner gearbeitet hatte und eine neue Arbeit als Kabelschneiderin nicht akzeptierte (Urteil vom 17.7. 2018, Az.: 3 Ca 914/18).
  • FUCHS-Briefe
  • Wer kündigt muss zahlen

Konditionen müssen vorher klar sein

Betriebe investieren viel Geld in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. 2017 waren es rund 33,5 Mrd. Euro. Damit sich die Investition auszahlt, soll der Mitarbeiter natürlich sein neues Wissen im Betrieb auch anwenden und dies möglichst lange. Verträge sichern deshalb die zeitliche Dauer der Betriebsbindung. Allerdings müssen bereits vor Beginn der Weiterbildung die Spielregeln für die Beteiligten geklärt sein.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitgeber stellt Tastatur-Hygiene sicher

Betriebsrat kann Desk Sharing nicht verhindern

Desk Sharing hat in den Betrieben Konjunktur. Mehrere Mitarbeiter teilen sich einen Arbeitsplatz. Kein fest zugeordneter Schreibtisch, jeder Beschäftigte sucht sich einen freien Platz und meldet sich im System an. Spannende Frage: Kann der Betriebsrat bei dieser Arbeitsorganisation mitbestimmen oder sie gar verhindern?
  • In aller Kürze

Studie: Mütter sollen Berufstätigkeit reduzieren

Ein durchaus überraschendes Ergebnis einer Geschlechterstudie (ifo Bildungsbarometer 2018), das für Ihre Personalstrategie von Bedeutung sein kann: Danach sind sowohl Männer als auch Frauen mehrheitlich der Meinung, dass Mütter junger Kinder, nicht hingegen Väter, ihre Berufstätigkeit reduzieren sollten. Und: 60% der Erwachsenen sind für Ganztagsschulen bis 15 Uhr. Aber 64% der Jugendlichen sind dagegen.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Fahrtkosten: Kürzeste Strecke ist Pflicht

Bei der Fahrtkostenerstattung muss sich der Arbeitnehmer an die konkrete Vertragsvereinbarung halten. Eine solche kommt bspw. bei der Versetzung eines Arbeitnehmers zum Tragen. Heißt es in der Vereinbarung, es ist die „kürzeste verkehrsübliche Fahrstrecke zwischen Wohnung und neuer Arbeitsstelle" zu nutzen, muss er sich daran halten, selbst wenn sich die Fahrtzeit dadurch verlängert, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.5.2018, Az. 1 AZR 37/17). Zusätzliche Kilometer für eine schnellere Route gehen auf die eigene Kappe.
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