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Personal
  • In aller Kürze

Studie: Mütter sollen Berufstätigkeit reduzieren

Ein durchaus überraschendes Ergebnis einer Geschlechterstudie (ifo Bildungsbarometer 2018), das für Ihre Personalstrategie von Bedeutung sein kann: Danach sind sowohl Männer als auch Frauen mehrheitlich der Meinung, dass Mütter junger Kinder, nicht hingegen Väter, ihre Berufstätigkeit reduzieren sollten. Und: 60% der Erwachsenen sind für Ganztagsschulen bis 15 Uhr. Aber 64% der Jugendlichen sind dagegen.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Fahrtkosten: Kürzeste Strecke ist Pflicht

Bei der Fahrtkostenerstattung muss sich der Arbeitnehmer an die konkrete Vertragsvereinbarung halten. Eine solche kommt bspw. bei der Versetzung eines Arbeitnehmers zum Tragen. Heißt es in der Vereinbarung, es ist die „kürzeste verkehrsübliche Fahrstrecke zwischen Wohnung und neuer Arbeitsstelle" zu nutzen, muss er sich daran halten, selbst wenn sich die Fahrtzeit dadurch verlängert, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.5.2018, Az. 1 AZR 37/17). Zusätzliche Kilometer für eine schnellere Route gehen auf die eigene Kappe.
  • FUCHS-Briefe
  • Auslaufrist ist kontraproduktiv

Netter Arbeitgeber schadet sich selbst

Eine außerordentliche und fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sollte Fall gut überlegt sein. Aber ist der Entschluss einmal gefasst, muss ihn der Arbeitgeber auch konsequent umsetzen; sonst wird aus der außerordentlichen schnelle eine ordentliche Kündigung mit den üblichen Fristen.
  • FUCHS-Briefe
  • Signalknopf ist unzumutbar

3-Minuten-Kontrolle geht zu weit

Wie kann ein Arbeitergeber überprüfen, ob seine Angestellten auch arbeiten? Ein Taxiunternehmen jedenfalls hat die Kontrolle zu weit getrieben. Alle 3-Minuten mussten seine Fahrer eine Zeiterfassungstaste drücken.
  • FUCHS-Briefe
  • Voraussetzungen nicht erfüllt

Kein Arbeitsunfall beim vom Betrieb organisierten Skifahren

Um den Teamgeist zu stärken und das Betriebsklima zu verbessern, setzen Unternehmen gerne auf Teambildung. Aber wer weiß schon, dass es keineswegs beliebig ist, welche Aktivitäten der Betrieb dafür aussucht.
  • FUCHS-Briefe
  • BEM lohnt sich für Arbeitgeber

Ohne Eingliederungsversuch keine Kündigung

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Klarer Vorteil für den Betrieb: Dadurch gibt es mehr Rechtssicherheit bei einer krankheitsbedingten Kündigung.
  • FUCHS-Briefe
  • Gleichheitsgebot bei Zulagen

Tarifvertrag ist zutiefst ungerecht

Weil Nachtarbeit belastend ist und für die Gesundheit negative Folgen haben kann, sind Zuschläge zu zahlen. Wenn ein Tarifvertrag unterschiedliche Beträge dafür vorsieht verstößt er gegen das Gleichheitsgebot.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Sachbezüge: Lieferkosten fallen unter Freigrenze

Achten Sie bei der Gewährung von Sachbezügen für Ihre Arbeitnehmer dringend auf die 44 Euro-Freigrenze. Vor allem dann, wenn Sie Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers liefern lassen. Denn dann zählen Fracht-, Liefer- und Versandkosten mit zum geleisteten Sachbezug. Das kann dazu führen, dass bei einem Wert der Ware knapp unter 44 Euro zusammen mit den Versandkosten die 44 Euro-Grenze überschritten wird und der Sachbezug insgesamt steuerpflichtig wird (BFH, Urteil VI R 32/16)".
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Betrieb: Videoaufzeichnung erlaubt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Regeln für Videoüberwachung gelockert. Das BAG hat entschieden, dass Videoaufzeichnungen noch nicht einmal täglich zu kontrollieren sind. Für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse können sie auch noch später als Beweismaterial herangezogen werden (Urteil vom 23.08.2018, Az.: 2 AZR 133/18). Arbeitgeber haben es somit künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Wichtig ist, dass die Kameras sichtbar installiert sind.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitnehmer muss Nachweis erbringen

Überstunden sind anzuordnen

Rund 1,7 Mrd. Überstunden leisten die Beschäftigten pro Jahr. Die Unternehmen sind gut beraten, sauber zu klären, wann es sich dabei um bezahlte Mehrarbeit handelt und wann nicht.
  • FUCHS-Briefe
  • Kein Job nach Abschlussprüfung

Arbeitgeber muss frühzeitig klare Ansage machen

Jeder dritte Auszubildende bekommt nach bestandener Prüfung von seinem Lehrbetrieb kein Übernahmeangebot. Damit die Trennung reibungslos klappt, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Regeln aufgestellt.
  • FUCHS-Briefe
  • Auch unkündbare Arbeitnehmer können eine Kündigung kassieren

Kündigung trotz Unkündbarkeit

Wer glaubt, dass eine Unkündbarkeit unumgänglich ist irrt. Es gibt Sachverhalte, in denen dennoch eine Kündigung ausgesprochen werden darf.
  • FUCHS-Briefe
  • Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Mit vollem Risiko

Immerhin rund 10 Prozent aller in einem Jahr erwirtschaften Güter und Dienstleistungen (BIP)*, sind Ergebnis der Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung). Dabei nehmen Arbeitgeber, die mit Schwarzarbeitern unterwegs sind, existenzgefährdende Risiken auf sich.
  • FUCHS-Briefe
  • Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt

Bedrohte Berufsgruppen

Im Zuge der Digitalisierung wird sich die Arbeitswelt drastisch verändern. Während manche davon profitieren, werden andere Gruppen nach und nach ersetzt werden.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Betrieb | Personal: Eingruppierung Betriebsrat

Das Gehalt eines freigestellten Betriebsrats richtet sich nach der Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb. Wird der zum Vergleich herangezogene Bereich ausgelagert, richtet sich das Gehalt des Betriebsrates danach, welche Position ihm der Arbeitgeber ohne Freistellung zugewiesen hätte. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Urteil vom 19.04.2018, Az.: 4 Sa 401/17). Fällt der Bezugsarbeitsplatz für die Festlegung des Gehalts eines Betriebsrates weg, ist also eine hypothetische Vergleichsposition zu finden.
  • FUCHS-Briefe
  • Tauglichkeit für die Nachtschicht überprüfen

Ärztliches Attest zur Nachtarbeit gilt auf Dauer

Fast 5,6 Mio. Beschäftigte arbeiten in Deutschland in Schichten. Unternehmen sollten deshalb wissen: Wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nachts nicht mehr arbeiten können, müssen sie nur einmal ein entsprechendes Attest vorlegen.
  • FUCHS-Briefe
  • Hauptstadt-Notizen

Berlin: Brückenteilzeit für KMU nicht relevant

Die umstrittene Brückenteilzeit wird kleine und mittlere Unternehmen kaum belasten. Denn das Gesetz gilt erst für Betriebe mit mehr als 45 Mitarbeitern. Insgesamt 38% aller Beschäftigten in Deutschland (14,37 Mio.) arbeiten in solchen Unternehmen (per Dezember 2017). Fast die Hälfte davon (42%) arbeitete ohnehin schon in Teilzeit. Weitere 9,72 Mio. Menschen (26% der Beschäftigten)sind in Firmen angestellt, die zwischen 45 und 200 Mitarbeitern haben. In dieser Größenklasse gilt das Gesetz nur eingeschränkt (Zumutbarkeitsgrenze).
  • FUCHS-Briefe
  • Nebenkosten exakt abrechnen

Kosten für Hauswart immer aufschlüsseln

Einmal im Jahr müssen Vermieter die Nebenkostenabrechnung ihren Mietern vorlegen. Dafür gibt es klare Regeln, die jetzt das Amtsgericht Münster um eine erweitert hat.
  • FUCHS-Briefe
  • Einstellen und entlassen sind zentrale Hürden

Filialleiter kann auch Betriebsrat sein

Manchmal verschieben die Fronten im Arbeitsalltag: So kann ein Filialeiter gleichzeitig Vorsitzender eines Betriebsrats sein. Das Arbeitsgericht Neumünster hat damit keine Probleme. Aber es gibt eine wichtige Voraussetzung.
  • FUCHS-Briefe

Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit ist der Normalfall

Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit zum Arzt gehen, kosten den Arbeitgeber Geld. Viele nehmen das zähneknirschend hin. Aber: Nicht jeden Arztbesuch während der Arbeitszeit muss der Betrieb akzeptieren.
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