Info über Schwangerschaft Pflicht
Arbeitgeber müssen den Betriebsrat über die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin informieren. Und zwar auch dann, wenn die Betroffene dem ausdrücklich widerspricht. Einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) München zufolge muss der Betriebsrat die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes überprüfen können (Az.: 11 TaBV 36/17).