Jetzt für's kommende Jahr planen
Resturlaub muss bis zum Jahresende genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur mit Ihrer Genehmigung und nur bis Ende März möglich – anschließend verfällt der Urlaubsanspruch.
Ihre Mitarbeiter haben keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmten Urlaubstermin. Sie müssen aber auf soziale Belange (z. B. Ferientermine bei Eltern mit schulpflichtigen Kindern) Rücksicht nehmen; Ihre Mitarbeiter wiederum auf betriebliche Belange.
Genehmigter Urlaub darf nur in dringenden betrieblichen Fällen wieder gestrichen werden. Das sollten Sie möglichst durch sorgfältige Planung vermeiden.
Gleichen Sie bis Mitte Dezember Urlaubswünsche und betriebliche Notwendigkeiten ab. Das schafft Klarheit für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Fazit: Schieben Sie das Thema nicht auf. Sie verlieren sonst Flexibilität und Ärger ist programmiert.