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Betrieb | Personal

Jobwechsel mit Tücken

Der Wechsel des Arbeitgebers kann bei Arbeitnehmern zu herben Verlusten bei Betriebsrenten führen. Arbeitgeber können das für ihre Personalsuche nutzen.
Arbeitgeberwechsel können erhebliche Verschlechterungen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Folge haben. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) hin. Sie hat die Folgen des Arbeitgeberwechsels für Arbeitnehmer untersucht. Der Haken ist die Umschreibung der bAV-Verträge auf die Versicherungsgesellschaft des neuen Arbeitgebers. Diese wirkt in der Praxis wie ein neuer Vertragsabschluss. Dabei gelten dann die jeweils aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen – und die haben sich in den vergangenen Jahren massiv verschlechtert. Bei der bAV-Umschreibung kaufen sich Arbeitnehmer schlechtere Konditionen ein. So wurde der Garantiezins seit 2003 erheblich gesenkt. Die nächste Senkung ist zum 1.1.2015 fällig. Neue Verträge werden dann nur noch mit 1,25% verzinst. Außerdem wurden seit 2003 die Sterbetafeln an die durchschnittlich längere Lebenszeit angepasst. Zudem mussten die Versicherungsgesellschaften ihre Kalkulationen auf Uni-Sex-Tarife umstellen. Die negativen Folgen der Gesetzesänderungen spiegeln sich in der Höhe der Betriebsrente. Die DGbAV rechnet vor: Hat ein Arbeitnehmer im Jahr 2003 eine bAV mit einer Einzahlung von 200 Euro monatlich abgeschlossen, garantierte ihm diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Betriebsrente von monatlich 710 Euro. Diese bAV-Zusage wäre auf monatlich 295 Euro abgeschmolzen, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bei jeder Gesetzesänderung gewechselt hätte. Daran ändert auch die Mitnahme des bereits angesammelten Deckungsstocks der Versicherung auf den neuen Arbeitgeber nichts. Berechnet auf die Laufzeit einer üblichen Betriebsrente summiert sich der Verlust für Arbeitnehmer schnell auf 100.000 Euro. Eine große Job-Dynamik ist bei deutschen Angestellten allerdings nicht der Regelfall. In Deutschland bleiben Arbeitnehmer im Durchschnitt zehn Jahre beim gleichen Arbeitgeber.

Fazit: Arbeitgeber sollten neue Mitarbeiter auf das Problem beim bAV-Versicherungswechsel hinweisen. Sie können ihnen anbieten, den bestehenden bAV-Vertrag unverändert fortzuführen. Im Kampf um die besten Fachleute kann das ein wertvolles Argument sein.

Hinweis: Nähere Informationen zur Übernahme von bAV-Verträgen finden Sie z. B. bei der DGbAV unter www.dg-gruppe.eu.

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