Kein Rentenerhöhungszwang
Alle drei Jahre müssen Unternehmer die Höhe ihrer Betriebsrenten überprüfen.
Alle drei Jahre müssen Unternehmer die Höhe ihrer Betriebsrenten überprüfen. Sie sind aber nicht verpflichtet, diese an die Inflationsrate anzupassen, wenn der Betrieb dies wirtschaftlich nicht verkraftet. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.4.2014, Az. 3 AZR 51/12). Als Begründung für die Nichterhöhung reicht eine fundierte Prognose der Unternehmenszukunft aus.