Keine Diskriminierung
Aktuelle Berufserfahrung ist ein wichtiger Einstellungsgrund. Aufgrund dessen können jüngere Bewerber älteren durchaus vorgezogen werden.
Sie können einen Bewerber mangels praktischer aktueller Erfahrung ablehnen. Damit diskriminieren Sie ihn nicht wegen seines Alters, entschied rechtskräftig das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 9.4.2014, Az. 3 Sa 401/13). Im konkreten Fall hatte sich ein 50-Jähriger gleichzeitig mit seiner korrekten Altersangabe und als angeblich 32-Jähriger beworben. Der „Jüngere“ sollte eingestellt werden, weil er aktuell mehr Berufserfahrung zu besitzen schien. Der Betrüger wollte Schadensersatz wegen Alters-Diskriminierung erschleichen. In der 1. Instanz bekam er tatsächlich 2.000 Euro zugesprochen, in der 2. blitzte er rechtskräftig ab.