Keine Eigenbeurlaubung
Trotz amtlicher Unwetterwarnung dürfen Ihre Mitarbeiter nicht einfach zu Hause bleiben.
Trotz amtlicher Unwetterwarnung dürfen Ihre Mitarbeiter nicht einfach zu Hause bleiben. Dies sagt die ständige Rechtsprechung. Sie müssen in solchen Fällen im Betrieb um Erlaubnis bitten und ggf. einen Urlaubstag nehmen. Verkehrsverhältnisse gelten nicht als Begründung für Verspätungen – Arbeitnehmer müssen notfalls längere Fahrtzeiten einplanen.