Keine Schichtarbeit - Planänderung
Löscht ein Mitarbeiter wichtig Firmendaten, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung.
Löscht ein Mitarbeiter wichtig Firmendaten, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (jetzt veröffentlichtes Urteil vom 5.8.2013, Az. 7 Sa 1060/10). Denn der Arbeitgeber müsse jederzeit Zugriff auf Arbeitsergebnisse und Daten haben – schon eine Zugriffsverweigerung rechtfertige eine außerordentliche Kündigung.