Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1009
Personalrecht

Krankschreibung gilt fast immer

Eine Krankschreibung kann noch so fadenscheinig sein - im Zweifelsfall ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht.
Sie müssen grundsätzlich die Krankschreibung Ihrer Mitarbeiter akzeptieren. Haben Sie berechtigte Zweifel an der Stichhaltigkeit eines ärztlichen Attests, müssen Sie handfeste Belege dafür auf den Tisch legen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt dokumentierten Fall (Urteil vom 26.11.2014, Az.: 4 Sa 398/14). Der Fall: Eine Mitarbeiterin hatte gekündigt und wollte bis zum Ende der Beschäftigung Urlaub nehmen. Dies verweigerte der Arbeitgeber unter Hinweis auf betriebliche Belange. Als die Frau daraufhin nach zwei Tagen nicht mehr kam, sondern Krankschreibungen vorlegte, wertete der Chef dies zu Unrecht als unentschuldigtes Fehlen mit Ausfallen der Gehaltszahlung. Die Krankenkasse musste nicht zahlen, weil die Sechswochenfrist noch nicht überschritten war. Nach Meinung des Gerichts ist eine Krankschreibung ein hohes rechtliches Gut. Die bloße Tatsache, dass es ein Zusammentreffen von verweigertem Urlaub und Krankheit gibt, reicht zur Anfechtung eines Attestes nicht aus. Sie müssen bei Zweifeln Beweise beibringen. Vor Gericht bestehen nur durch Zeugen erhärtete eindeutige Verstöße gegen den Arbeitsvertrag. Das kann eine belegbare Arbeitsaufnahme beim neuen Arbeitgeber sein. Die Richter akzeptieren dagegen auch Wellness- oder Kur-Urlaube als mit Krankschreibungen vereinbar. Normale sportliche Aktivitäten sind auch zulässig – es sei denn, Sie können nachweisen, dass sie die Gesundung gefährden.

Fazit: Ihre Arbeitgeberhoheit endet an der Tür Ihres Betriebes und vor der des Arztes.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Sanktionen gegen russische Metalle

Shanghai profitiert von Metall-Sanktionen

Der Westen hat neue Sanktionen gegen russische Metalle verhängt, der Osten profitiert davon. Der globale Metallhandel mit russischen Waren wird sich nun nach Asien verschieben. Die Sanktionen stärken damit das Zusammenwachsen des östlichen Blocks.
  • Fuchs plus
  • Staatsverschuldung wird schöngerechnet

EU-Schulden treiben Staatsschulden in die Höhe

Die deutsche Staatsverschuldung ist ein gutes Stück höher als von der Bundesregierung angegeben. Denn ein Teil der Schulden, der durch von der EU vergeben Mittel entsteht, wird nicht in die Berechnung des Schuldenstands einbezogen. Das aber ist ein unredlicher Haushalts-Trick.
  • Fuchs plus
  • Serie: Best Practice in Unternehmen (13)

Firmengelände nachhaltig aufwerten

Symbolbild Nachhaltigkeit im Unternehmen © BillionPhotos.com / stock.adobe.com
Viele Unternehmen haben große Außenanlagen, die sie nachhaltig aufwerten könnten. Das kann den Wert der Flächen erhöhen, aber noch viel weitreichendere positive Folgen haben. Ein preisgekröntes Praxisbeispiel zeigt, wie Unternehmen das erreichen können.
Zum Seitenanfang