Kündigung beim Unternehmensverkauf
Sie können bei einer Unternehmens-Stilllegung Ihren Arbeitnehmern nur dann rechtmäßig kündigen, wenn Sie tatsächlich Schritte zur Unternehmens-Auflösung unternehmen.
Sie können bei einer Unternehmens-Stilllegung Ihren Arbeitnehmern nur dann rechtmäßig kündigen, wenn Sie tatsächlich Schritte zur Unternehmens-Auflösung unternehmen. Geht es nur um eine Stilllegung im Vorfeld einer Veräußerung, gilt eine Kündigung als sozial ungerechtfertigt. So wendete das LAG Berlin-Brandenburg am 17. Dez. (Az. 7 SA 1522/13) die Entscheidung des BAG vom 14. 3. 2013 (8 AZR 154/12) in einem Fall an.