Kündigung trotz Unkündbarkeit
Auch unkündbare Arbeitnehmer (beispielsweise ein Schwerbehinderter) können eine Entlassung kassieren. Und zwar trotz des stärkeren Kündigungsschutzes. Ein Grund sind zu häufige Kurzerkrankungen.
Wichtig ist die Prognose. Ist der Arbeitgeber in Zukunft vermutlich im Durchschnitt mit mehr als zu einem Drittel der jährlichen Arbeitstage mit Entgeltfortzahlung belastet, ist dies ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Voraussetzung ist allerdings, dass eine deutliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vorliegt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, Az.: 2 AZR 6/18).
Fazit: Besteht auf Dauer ein gravierendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in einem Arbeitsverhältnis („Äquivalenzstörung"), ist dieses auflösbar.