LAG-Urteil zur Versetzung von Führungskräften
Firmen müssen bei der Versetzung eines Abteilungsleiters vorsichtig agieren und dürfen den Verantwortungsbereich nicht drastisch reduzieren. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen geurteilt.
Eine Versetzung auf eine gleich bezeichnete Position ist unzulässig, wenn diese mit einer erheblichen