Letztmalig doppelgleisig
Bis zum 12. 2. 2018 müssen Sie den Lohnnachweis an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung übermitteln. Tun Sie das nicht, wird Ihre Lohnsumme geschätzt. Letztmalig können Sie mit dem bisherigen Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren oder mit dem Lohnnachweis Digital melden. Ab dem Beitragsjahr 2018 gilt nur noch der digitale Lohnnachweis als Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.