Lohnsteuerfreie Grenze erhöht
Eine höhere lohnsteuerfreie Grenze für Sachzuwendungen wird ab 2015 gelten.
Ab dem 1.1.2015 können Sie lohnsteuerfrei 60 statt 40 Euro für Sachzuwendungen an Ihre Mitarbeiter einkalkulieren. Höhere Summen für Aufmerksamkeiten und Arbeitsessen hat das Bundesfinanzministerium im Entwurf der neuen Lohnsteueränderungsrichtlinie festgelegt.