Managerkosten gedeckelt
In Österreich sind Gehälter über 500.000 p.a. nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar.
In Österreich sind Gehälter über 500.000 p.a. nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Dies gilt nicht nur für Geldzahlungen allein, sondern für sämtliche Bezüge und Sachleistungen. Stichtag ist der 1.3.2014. Nur Zahlungen davor waren noch voll abzugsfähig.