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EU, USA und China nicht vereinheitlicht

Masken: Auf EU-Standard achten

Achtung: Gehen Sie bei der Beschaffung von Schutzmasken nicht Betrügern auf den Leim. Dazu müssen Sie Unterschiede bei den internationalen Standards kennen. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter mit "falschen" Masken ausstatten, kann das rechtliche Konsequenzen haben.

Achtung: Gehen Sie bei der Beschaffung von Schutzmasken nicht Betrügern auf den Leim. Dazu müssen Sie Unterschiede bei internationalen Standards kennen.

Windige Anbieter versuchen derzeit ihren gewerblichen Kunden weiszumachen, dass der US-amerikanische Standard N95 oder der chinesische Standard KN95 identisch seien mit den europäischen Schutzklassen FFP2 bzw. FFP3 für filtrierende Halbmasken. Das ist falsch, warnt der Verband Technischer Handel (VTH).

Es gilt EN 149!

In den EU-Staaten zugelassene Atemschutzmasken müssen der EN 149 entsprechen. Diese europäische Norm teilt Filtermasken in die drei Geräte- bzw. Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3 (FFP = „filtering face piece“, filtrierendes Gesichtsstück). Diese Schutzklassen sind nicht 1:1 auf die Standards N95 bzw. KN95 übertragbar, so der VTH.  

In Gewerbebetrieben dürfen ausschließlich filtrierende Halbmasken nach EN 149 als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Mitarbeiter eingesetzt werden. Zuwiderhandlungen haben schwere rechtliche Konsequenzen. Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen (wie Baumwolle) sollten ausschließlich im privaten Bereich Anwendung finden. Bezeichnungen hier: Mund-Nase-Schutz (MNS), Gesichtsmaske, Mundschutz, Schutzmaske, DIY-Maske, Community-Maske.

Laden Sie hier das VTH-Merkblatt herunter. Mitarbeiter schützen Sie korrekt nur durch zertifizierte Atemschutzmasken.
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