Mindestlohn auch für 450-Euro-Jobs
Anders als zuvor behauptet werden auch Minijobs vom Mindestlohn betroffen sein.
Der Mindestlohn soll künftig auch für 450-Euro-Jobs gelten. So will es Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Möglich wird dies durch das Festlegen von Höchstarbeitszeiten für geringfügige Beschäftigtigungsverhältnisse. Die Stundenzahl soll „begrenzt werden, wenn der Status der geringfügigen Beschäftigung erhalten bleiben soll“, teilt uns das Ministerium mit. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber aufgezeichnet werden. So können die Behörden das Einhalten des Mindestlohns kontrollieren. Seit 1999 musste für 450-Euro-Jobs keine Arbeitszeit mehr vertraglich vereinbart werden. Mit der Neuregelung wären künftig maximal 52 Stunden pro Monat erlaubt. Das Feilschen um Ausnahmen vom Mindestlohn einzelner Berufsgruppen dürfte jetzt noch heftiger werden. Gastronomie und Zeitungsverleger stehen bereits auf der Matte. Von der Neuregelung betroffen wären 6,5 Mio. Minijobber und deren Arbeitgeber. Für eine Viertel Mio. in Privathaushalten Tätige entfällt allerdings die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit.
Fazit: Der Mindestlohn für 450-Euro-Jobs würde die Unternehmen hart treffen. Das Instrument wäre praktisch tot.