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Mindestlohn mit Tricks und Lücken

Schonfrist für die Wirtschaft: Der umstrittene Mindestlohn kommt vollumfänglich erst zu Beginn des Wahljahres 2017.
Schonfrist für die Wirtschaft: Der umstrittene Mindestlohn kommt vollumfänglich erst zu Beginn des Wahljahres 2017. Auch wird es dauerhafte Ausnahmeregelungen geben. Dies hat Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach Gesprächen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgeplaudert. Der Fahrplan des Arbeitsministeriums ist bereits außer Takt. Aus dem Ministerium hören wir, dass die Ressortabstimmung noch nicht einmal begonnen hat. Sie sollte eigentlich bis Ende März abgeschlossen sein. Zugleich hätte schon die Abstimmung mit den Verbänden erfolgen sollen. Viele Fragen sind noch vollständig offen. Nahles, bisher Vertreterin des Mottos „Alle müssen nach Mindestlohn bezahlt werden“, gibt nach. Wer keine 18 Jahre alt ist, muss keinen Mindestlohn bekommen. Jugendliche sollen nicht davon abgehalten werden, zunächst eine Ausbildung zu machen. Wie das mit dem Verbot der Altersdiskriminierung zu vereinbaren ist, wird noch zu diskutieren sein. Die Wirtschaftsverbände wollen Ausnahmen für Praktikanten und Erntehelfer. Die Koalitionsvereinbarung sieht schon eine gesondert festgelegte Bezahlung für Praktikanten unterhalb des Mindestlohns vor. Billige Erntehelfer aber wird es nicht geben. Langzeitarbeitslose bekommen einen subventionierten Mindestlohn. Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen, sollen großzügige Eingliederungsbeihilfen erhalten. Diese sind in der Koalitionsvereinbarung bereits abgesegnet.

Fazit: Unternehmer haben noch etwas Zeit, sich auf den Lohnanstieg einzustellen. Die Verzögerung beugt für die nächsten drei Jahre zudem den neuesten Forderungen etwa des DGB nach einem höheren Mindestlohn als den angepeilten 8,50 Euro vor.

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