Mindestlohn schon Realität
Tarifvereinbarungen unter dem Gesetzlichen Mindestlohn wird es nicht mehr geben.
Bis zum Start des gesetzlichen Mindestlohnes am 1. Januar 2015 wird es keine Tarifabschlüsse mehr unterhalb der vereinbarten 8,50 Euro je Stunde geben. Dies legen die gescheiterten Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Arbeitgeberverband Dehoga für das ostdeutsche Gastgewerbe nahe. Diese Verhandlungen wurden offenbar nur für die Galerie geführt. Die Arbeitgeber wollten für die neuen Bundesländer ab dann einen Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde vereinbaren. Zugleich hätte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Januar 2017 verschoben werden sollen. Eine solche Vereinbarung hätte unter den bestehenden Tarifen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt und unter dem gesetzlichen Mindestlohn gelegen. Das konnte die Gewerkschaft NGG selbstredend nicht unterschreiben. Denn den Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde haben ihre Mitglieder gedanklich schon längst verbucht. Der NGG hätte es aus pragmatischen Gründen nur um einen Tariflohn über diesem Satz gehen können. Eine Absenkung des Lohnes – wenn auch nur in einigen Bereichen – und eine massive zeitliche Verzögerung wäre den Arbeitnehmern nicht kommunizierbar gewesen. Der Tarifstreit sieht allerdings nach einem abgekarteten Schwarzer-Peter-Spiel aus. Beide Seiten beharren auf ihrem Standpunkt und wollen an einem drohenden Arbeitsplatzabbau im ostdeutschen Gastgewerbe nicht schuld sein. Nun können Arbeitgeber argumentieren, dass die Lohnsteigerungen zu heftig sind. Die Gewerkschaft wird immer betonen, dass man keiner Verschlechterung unter die gesetzlichen Standards hätte zustimmen können. Kurz: Der Gesetzgeber kommt beiden Seiten als Sündenbock ganz gelegen.
Fazit: Der de jure erst ab dem Jahreswechsel geltende Mindestlohn gilt in der Praxis bereits heute. Es wird keine Tarifverhandlung mehr geben, die weniger als den Mindeslohn akzeptiert. Billiger als 8,50 Euro je Stunde wird es also nicht mehr.