Mindestlohn vermeiden
Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss.
Praktikanten in einem freiwilligen Praktikum begleitend zu Studium oder Ausbildung ab dem vierten Monat.
Praktikanten in einem freiwilligen Praktikum begleitend zu Studium oder Ausbildung, wenn bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat
Praktikanten in einem freiwilligen Praktikum zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl ab dem vierten Monat.
für ein Praktikum aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer Berufsakademie
für ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums
für eine Einstiegsqualifizierung oder um eine Berufsausbildungsvorbereitung
für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Fazit: Halten Sie sich an den Grundsatz: Steht die Ausbildung im Vordergrund, wird kein Mindestlohn fällig. Sonst schon. Denn auch bei Praktika wird das Einhalten des Mindestlohns kontrolliert werden.