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Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Mit vollem Risiko

Immerhin rund 10 Prozent aller in einem Jahr erwirtschaften Güter und Dienstleistungen (BIP)*, sind Ergebnis der Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung). Dabei nehmen Arbeitgeber, die mit Schwarzarbeitern unterwegs sind, existenzgefährdende Risiken auf sich.

Arbeitgeber gehen ein hohes finanzielles Risiko ein, wenn illegal Beschäftigte (Schwarzarbeiter) einen Arbeitsunfall erleiden. Denn auch sie haben Anspruch auf die Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG). Versicherungsrechtlich betrachtet gelten sie als normale Arbeitnehmer. Für diese sind Pflichtbeiträge zu bezahlen – und im Schadensfall übernimmt die Assekuranz die Kosten.

Wird ein Arbeitsunfall eines illegal Beschäftigten der BG gemeldet, übernimmt diese zunächst die Kosten. Allerdings hat sie das Recht, ihre Ausgaben für Heilbehandlung und Rehabilitation (ggf. auch für Rentenzahlungen) vom Unternehmer zurückzuholen. Darüber hinaus drohen dem Arbeitgeber Strafen für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern. Die reichen von Bußgeldern bis maximal 500.000 Euro bis zu Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren.

In der immer besseren Vernetzung der Sozialversicherungsträger liegt ein weiteres erhebliches Risiko. Wird Schwarzarbeit festgestellt, müssen Unternehmer auch die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer nachzahlen. Diese Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Die Träger fordern die Renten- und Krankenversicherungen und auch die Nachzahlung unterbliebener Abgaben in der Regel zügigi ein.

Fazit: Illegal Beschäftigte werden bei Unfällen behandelt wie übliche Angestellte. Die Risiken, die mit illegaler Beschäftigung einhergehen, sind inzwischen existenzgefährdend.

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