Mitbestimmung bei Gehaltsanpassung
Die Festlegung der Höhe des Entgelts für einen Betriebsratsvorsitzenden ist alleinige Sache des Arbeitgebers und unterliegt nicht der Mitbestimmung. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist nur bei Ein- und Umgruppierungen von Mitarbeitern vorgesehen. Die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsvorsitzenden ist entsprechend der betriebsüblichen Entwicklung eines vergleichbaren Arbeitnehmers anzupassen oder um Nachteile zu vermeiden. Das kann der Fall sein, wenn das Betriebsratsmitglied infolge der Amtsübernahme nicht in eine höher vergütete Position aufsteigen konnte.
Fazit: Der Betriebsrat hat bei einer Entscheidung über eine höhere Vergütung für seinen freigestellten Betriebsratsvorsitzenden kein Mitspracherecht.
Urteil: BAG vom 26.11.2024, Az.: 1 ABR 12/23